Erklärung zur Barrierefreiheit

Was in dieser App funktioniert – und was noch nicht.

supodo ist eine Plattform für inklusiven Sport. In dieser App findest du Sportveranstaltungen und Vereine in deiner Nähe. Barrierefreiheit ist für uns keine Nebensache, sondern der Kern dessen, was wir bauen. Deshalb sagen wir hier offen, wo diese App die Anforderungen schon erfüllt und wo noch nicht. Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Stufe AA, und die europäische Norm EN 301 549.

Stand der Barrierefreiheit

Diese App ist mit den WCAG 2.2 auf Stufe AA teilweise konform. „Teilweise konform“ heißt: Die meisten Anforderungen sind erfüllt, einige aber nicht. Die automatisierte Prüfung wurde am 14.08.2026 um vier Regeln erweitert, die vorher nicht mitliefen. Sie findet seitdem noch eine Art von Problem – zu schwache Farbkontraste. Alle bekannten Punkte stehen unten.

Was bereits funktioniert

  • Jede Seite hat einen ausgezeichneten Hauptinhalts-Bereich, den Screenreader direkt ansteuern können. Das wird bei jedem automatisierten Testlauf geprüft, damit es nicht unbemerkt verloren geht.
  • Außer den Farbkontrasten findet die automatisierte Prüfung nichts: keine fehlenden Formular-Beschriftungen, keine doppelten Element-Kennungen, keine übersprungenen Überschriften-Ebenen, keine falsch verwendeten ARIA-Attribute – und zwar in allen vier Textfassungen, mit und ohne Inhalte. Zur Einordnung gehört dazu: Vier dieser Regeln liefen bis zum 14.08.2026 nicht mit. Als wir sie eingeschaltet haben, fielen alle 16 Prüfläufe durch – das Suchfeld für den Ort hatte keine Beschriftung, und die Überschriften-Ebenen sprangen. Beides ist behoben. Der Satz oben gilt deshalb erst seit diesem Tag.
  • Die Einstellungen für Sprache und Textfassung lassen sich vollständig mit der Tastatur bedienen: echte Auswahlfelder mit Beschriftung, die Escape-Taste schließt das Feld und setzt den Fokus zurück auf die Schaltfläche. Die Bedienelemente dieser Einstellungen sind mindestens 24 Pixel groß. Für das Logo in der Kopfzeile gilt das auf sehr schmalen Bildschirmen nicht – siehe unten.
  • Jede Seite gibt ihre Sprache technisch korrekt an – auch die Fassungen in Einfacher Sprache und Plain English, damit Screenreader richtig vorlesen.
  • Datum und Ort einer Veranstaltung werden Screenreadern als beschriftete Wertepaare vorgelesen und nicht als zusammenhanglose Zahlen.
  • Wenn im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt ist, verzichtet die App auf Animationen und Übergänge – seit dem 14.08.2026 auf allen Seiten und nicht mehr nur in der Anzeige-Einstellung. Ebenfalls seit diesem Tag ist der Tastatur-Rahmen in der dunklen Fußzeile sichtbar; dort war er vorher gar nicht zu erkennen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Probleme sind uns bekannt. Die grauen Fließtexte, die frühere Fassungen dieser Erklärung genannt haben, sind seit dem 02.08.2026 behoben: Die App bezieht ihre Farben aus unserem gemeinsamen Gestaltungssystem, dessen eigene Prüfung jedes Farbpaar auf mindestens 4,5:1 festnagelt.

  • Das orangefarbene Preis-Feld auf den Veranstaltungs-Karten erreicht ein Kontrastverhältnis von etwa 2,4:1. Gefordert sind 4,5:1. Betrifft WCAG 1.4.3. Welche Farbe an diese Stelle tritt, ist seit dem 15.08.2026 entschieden – ein dunklerer Orange-Ton mit weißer Schrift, 5,6:1. Die Umstellung steht noch aus.
  • Der Rahmen, der das mit der Tastatur ausgewählte Element markiert, erreicht auf dem grünen Hintergrund der Kopfzeile etwa 2,9:1 statt der geforderten 3:1. Wer die App mit der Tastatur bedient, erkennt dort schlecht, wo er sich gerade befindet. In der Fußzeile war derselbe Rahmen bis zum 14.08.2026 überhaupt nicht sichtbar; das ist behoben. Betrifft WCAG 1.4.11.
  • Auf sehr schmalen Bildschirmen (etwa 320 Pixel Breite) ist das Logo in der Kopfzeile als Schaltfläche nur etwa 22 Pixel breit. Gefordert sind 24 Pixel. Betrifft WCAG 2.5.8.

Noch nicht geprüft

Diese Punkte lassen sich nicht allein maschinell beurteilen. Wir haben sie noch nicht mit echten Hilfsmitteln getestet und können deshalb nichts dazu zusagen:

  • Wohin der Tastaturfokus springt, wenn man mitten auf der Seite die Sprache oder die Textfassung wechselt.
  • Wie Screenreader die Anzeige-Einstellungen ankündigen – und ob erkennbar ist, dass die Fassung „Leichte Sprache“ noch nicht verfügbar ist.
  • Ob sich die App bei 400 % Vergrößerung beziehungsweise 320 Pixel Breite ohne seitliches Scrollen nutzen lässt.
  • Ob die Alternativtexte der Bilder wirklich beschreiben, was zu sehen ist. Diese Texte geben die Veranstalter selbst ein.

Wie wir geprüft haben

Diese Erklärung beruht auf einer internen Selbstbewertung. Zuletzt gemessen am 14.08.2026 mit axe-core 4.12 und Playwright 1.61: alle fünf Seitentypen, alle vier Textfassungen, mit und ohne Inhalte. Geprüft wird gegen die WCAG-Regeln der Stufen A und AA und zusätzlich gegen vier Regeln, die das Prüfwerkzeug nur als „gute Praxis“ führt: Beschriftung allein durch einen Platzhalter, Reihenfolge der Überschriften-Ebenen, Zuordnung von Inhalten zu Seitenbereichen und Vorhandensein eines Hauptinhalts-Bereichs. Diese vier liefen bis zum 14.08.2026 nicht mit – das ist der Grund, warum frühere Fassungen dieser Erklärung mehr zugesichert haben, als tatsächlich geprüft war. Dabei ist keine Prüfregel abgeschaltet und kein Seitenbereich ausgenommen. Ergänzt wird das durch eine Quelltext-Prüfung und berechnete Kontrastwerte. Die automatisierte Prüfung läuft in einer Bildschirmbreite von 1280 Pixeln und erfasst nur, was sich maschinell messen lässt. Eine Prüfung mit Screenreadern und eine externe Begutachtung haben nicht stattgefunden.

Was wir als Nächstes tun

Die Farbkontraste haben Vorrang. Ein großer Teil ist bereits gelöst: Seit dem 02.08.2026 bezieht diese App alle Farben aus unserem gemeinsamen Gestaltungssystem, dessen eigene Prüfung jedes Farbpaar auf mindestens 4,5:1 festnagelt. Die Zahl der beanstandeten Stellen ist dadurch von 254 auf eine Art von Fall gefallen: das orangefarbene Preis-Feld. Die Entscheidung darüber, welche Farbe dort künftig steht, ist am 14. und 15.08.2026 gefallen; die Umstellung setzen wir als Nächstes um, zusammen mit dem Tastatur-Rahmen auf dem Grün und dem zu schmalen Logo. Danach folgen die Prüfungen mit Hilfsmitteln. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich der Stand ändert.

Rückmeldung und Kontakt

Ist dir eine Barriere aufgefallen, die hier nicht steht? Oder brauchst du einen Inhalt in einer anderen Form? Sag uns Bescheid. Wir antworten innerhalb von zwei Wochen und nehmen den Punkt in unsere Liste auf.

accessibility@supodo.com

Zuständige Marktüberwachungsstelle

Bist du mit unserer Antwort nicht zufrieden oder bekommst du keine Rückmeldung, kannst du dich an die zuständige Marktüberwachungsstelle wenden:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg
mlbf-barrierefrei.de

Stand dieser Erklärung: 15.08.2026

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